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   LG Bielefeld, 25.11.2019 - 19 O 345/18   

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https://dejure.org/2019,63401
LG Bielefeld, 25.11.2019 - 19 O 345/18 (https://dejure.org/2019,63401)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 25.11.2019 - 19 O 345/18 (https://dejure.org/2019,63401)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 25. November 2019 - 19 O 345/18 (https://dejure.org/2019,63401)
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  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus LG Bielefeld, 25.11.2019 - 19 O 345/18
    Bei Glatteisunfällen spricht der Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären, wenn der Unfall innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht stattgefunden hat (BGH, NJW 2009, Seite 3302).

    Dafür notwendig und ausreichend ist es, dass ein Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen nachgewiesen wird (BGH, NJW 2009, Seite 3302).

  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus LG Bielefeld, 25.11.2019 - 19 O 345/18
    Erforderlich sind aber die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger der betreffenden Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (BGH, NJW 2006, Seite 2326).
  • OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05

    Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle

    Auszug aus LG Bielefeld, 25.11.2019 - 19 O 345/18
    Der Kläger als zu schützende Person ist aber nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (OLG Hamm, VersR 2003, S. 605; OLG Hamm, NJW-RR 2006, S. 1100).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus LG Bielefeld, 25.11.2019 - 19 O 345/18
    Der Kläger als zu schützende Person ist nicht vor den Gefahren zu schützen, die jedem vor Augen stehen und vor denen er sich ohne Weiteres selbst schützen konnte (BGH, NJW 1985, Seite 1076 ff.).
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97

    Culpa in contrahendo

    Auszug aus LG Bielefeld, 25.11.2019 - 19 O 345/18
    Erst wenn der Nachweis geführt ist, dass sich der Sturz in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenquelle ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass diese für den Sturz ursächlich war (OLG Köln, VersR 1999, S. 861).
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